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   SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05   

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https://dejure.org/2007,29687
SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05 (https://dejure.org/2007,29687)
SG Landshut, Entscheidung vom 25.01.2007 - S 4 KR 16/05 (https://dejure.org/2007,29687)
SG Landshut, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - S 4 KR 16/05 (https://dejure.org/2007,29687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs der Leiterin einer Stadt Apotheke wegen Kürzungen eines Rückforderungsanspruchs im Wege der Retaxation nach einer Arzneimittelabrechnung für den Sprechstundenbedarf; Gleichordnungsverhältnis zwischen der Behörde und dem Adressaten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05
    Eine Ausnahme gilt jedoch für jene Zahlungsansprüche, bei denen das Gesetz eine Zinszahlung ausdrücklich anordnet (BSG, Urteil vom 13.07.1992 - 7 RA 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) oder bereichsspezifische Besonderheiten zu beachten sind (BSG, Urteil vom 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87, SozR 7610 § 291 Nr. 2; BSG, Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R - juris).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05
    Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Taxberichtigungen/Retaxierungen grundsätzlich auch dann möglich sind, wenn sich nachträglich herausstellt, dass es z.B. an einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verordnung mangelt, ein Medikament nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst wird oder unter Verstoß gegen die Bestimmungen des AVL (also des einschlägigen Landesvertrages) abgegeben worden ist (vgl. Urteil vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 6/06 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05
    Eine Ausnahme gilt jedoch für jene Zahlungsansprüche, bei denen das Gesetz eine Zinszahlung ausdrücklich anordnet (BSG, Urteil vom 13.07.1992 - 7 RA 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) oder bereichsspezifische Besonderheiten zu beachten sind (BSG, Urteil vom 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87, SozR 7610 § 291 Nr. 2; BSG, Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R - juris).
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05
    Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten - und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 SGG - ausschließt (BSG, Urteil vom 24. Januar 1990 - 3 RK 11/88 - SozR 3-2200 § 376 d Nr. 1).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Auszug aus SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05
    Eine Ausnahme gilt jedoch für jene Zahlungsansprüche, bei denen das Gesetz eine Zinszahlung ausdrücklich anordnet (BSG, Urteil vom 13.07.1992 - 7 RA 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) oder bereichsspezifische Besonderheiten zu beachten sind (BSG, Urteil vom 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87, SozR 7610 § 291 Nr. 2; BSG, Urteil vom 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2005 - L 4 KR 30/01

    Vergütung verausgabter Arzneimittel, Verbot der Stückelung in Form der Abgabe

    Auszug aus SG Landshut, 25.01.2007 - S 4 KR 16/05
    Wenn in einem Vertrag ein Katalog spezieller Sanktionen für den Fall eines Vertragsverstoßes geregelt ist und ein Hinweis auf weitere Rechte, die einer Vertragspartei an anderer Stelle eingeräumt sind, fehlt, ist dieser normierte Katalog abschließend zu verstehen (so das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2005, Az.: L 4 KR 30/01, zitiert nach juris).
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